Jetzt werden schon Innenarchitekten versteigert! Bei My Hammer wird zurzeit gerade ein Auftrag für die Planung einer Zahnarztpraixis versteigert. Ziel ist es den Auftrag so günstig wie möglich zu versteigern. Dabei unterbieten sich die möglichen Auftragnehmer gegenseitig. Häufig gehen dann die Aufträge unter dem normal üblichen Preis weg. Wir sind mit unserem Honorar jedoch an die HOAI gebunden und sollten dies auch einhalten. Ein Artikel der Wettbewerbszentrale zeigt was sonst passieren kann.

Ich frage mich immer wieder, ob ein Bauherr wirklich günstiger fährt, wenn er eine Leistung über My Hammer bezieht. Sollte er nicht bei so einem wichtigem Thema, wie die Gestaltung einer Zahnarztpraxis jemanden heranziehen, der schon ähnliche Projekte bearbeitet hat und über entsprechende Erfahrungen verfügt. Ich bin der Meinung ein Zahnarzt sollte sich bei seinen Kollegen eine Empfehlung für einen Planer holen, mit dem man gute Erfahrungen gemacht hat. Auch dann kann man sich entsprechende Angebote einholen und vor Allem in einem unverbindlichem Gespräch den Planer kennenlernen, der dann die Praxisräume gestaltet. Ich würde meine neuen Zähne jedenfalls nicht bei My Hammer ersteigern. Wer weiß, wo ich da lande!

Im vergangenen Jahr musste ich bei einem Umbauprojekt, auf Wunsch des Bauherren, auch mit einem My Hammer Bieter arbeiten. Ein Malerbetrieb hatte Arbeiten, die normalerweise um die 12.000 € gekostet hätten, für 6.000 € angeboten. Dementsprechend war auch die Leistung! Die Gesellen wurden angewiesen, eine dem Preis entsprechende Leistung abzugeben. Ich werde solche Zusammenrbeit zukünftig ablehnen, auch wenn ich dann einen Auftrag verliere.

Leistung hat ihren Preis und Qualität sowieso. Dies gilt auch für unsere Leistung, wenn wir sie vollständig erbringen sollen.