Posts Tagged ‘Ausführungsfehler’

Forsicht Varbe!!

Es gibt Sie noch die Menschen, die sich um ihre Mitmenschen sorgen und einen warnen. Hier hat jemand nach seinen Malerarbeiten auf die frische Farbe hingewiesen, wenn auch auf eine besondere Art.

Wirklich nett und man hat mal wieder einen Grund zum Lächeln. Kleiner Tipp, für solche Fälle haben die Varbenhersteller vorgefertigte Schilder und man muss dann nicht mit einem dicken Bleistift auf einer alten Pappe rumkratzen.

Einbaufehler bei Brandschutztür!

Wieder ein grober Ausführungsfehler! Bei einem Umbau in Hamburg musste eine Brandschutztür versetzt werden und hierzu wurde die GK-Wand geöffnet. Was dabei zum Vorschein kam, war ein Detail, das sicherlich in keinster Weise den technischen Vorschriften entsprach.

Beim Einbau eines solchen Türelementes ist es zwingend erforderlich, das raumhohe, verstärkte Ständer eingesetzt werden. Stattdessen wurde einfaches Ständerwerk verwendet, welches nicht einmal bis an die Rohdecke geführt wurde. Zusätzlich wurde das Sturzprofil auch noch gestückelt und die Laibung nur einfach beplankt. Im Zwischenraum zwischen dem Türelement und der Laibung fehlte die 1.000°-Wolle. Mehr Fehler hätte man kaum einbauen können!

Ich frage mich, warum ein Trockenbaubetrieb sich nicht an vorgeschriebene Details hält und warum die Bauleitung hier nicht eingegriffen hat? Im Schadensfall wäre dies sicherlich sehr ungünstig für beide ausgegangen. Diese wichtigen Details sollte man vor dem Schließen der Wände prüfen und zusätzlich per Foto dokumentieren.

Geruchsbelästigung im Büro!

Kuriositäten und Details. In dieser Kategorie werden zukünftig Dinge gezeigt, die manchmal grob fahrlässig sind, hätten vermieden werden können, wenn man es gewusst hätte, oder amüsant sind.

Bei dem ersten Fall wurde ich einige Zeit nach Fertigstellung des Objektes angerufen, weil es unangenehm aus der Bandaufnahme einer Stahlzarge roch. Eine Sache, die man sich zuerst nicht erklären kann, zumal dieser Bereich beim Umbau gar nicht angetastet wurde. Durch eine Kamerauntersuchung und das Öffnen der Trockenbauwand stellte sich dann heraus, dass sich hier eine alte Kondenzwasserleitung für ein Splitgerät befand. Bei einem früheren Umbau wurde diese einfach gekappt und nicht einmal verschlossen. Viel schlimmer ist aber die Tatsache, dass es hier eine Deckendurchführung zum unteren Geschoss gab, die in keinster Weise dem Brandschutz entsprach.

Diesen Punkt kann man durchaus als grob fahrlässig bezeichnen und hier müssen auch die ausführenden Gewerke mehr sensibilisiert werden. Man darf eine Wand in diesem Fall nicht verschließen, ohne sich mit der Bauleitung abzustimmen.

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